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AEVO Trainer

aevo
Ausgabe 2014

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Sie wollen die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) Prüfung bestehen? Sie wollen Auszubildende einstellen und richtig ausbilden? Dann ist der AEVO Trainer genau das Richtige für Sie. Schritt für Schritt werden Sie auf die schriftliche Abschlussprüfung vorbereitet. In unserem Trainer Modus, haben Sie die Wahl einzelne Handlungsfelder gezielt zu üben oder sich per Zufall aus allen 4 Handlungsfeldern Prüfungsfragen zu stellen. Natürlich im "multiple choice" Verfahren, wie in der richtigen Prüfung. Sie können Ihre Geschwindigkeit selbst bestimmen, um sich so perfekt auf Ihre Prüfung vorzubereiten. Am Ende der Trainingseinheit haben Sie die Möglichkeit die nicht richtig beantworteten Fragen noch einmal zu wiederholen. AEVO Trainer umfasst über 200 Prüfungsfragen, die nur darauf warten von Ihnen gelöst zu werden. Die Farben der gestellten Aufgaben spiegeln das abgefragte Handlungsfeld wieder. Sollten Sie einmal nicht weiterkommen, haben Sie so die Möglichkeit in dem richtigen Handlungsfeld nachzuschlagen.
AEVO Trainer bietet eine Zusammenfassung der 4 Handlungsfelder:

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen

Auch eine Suchfunktion ist integriert, damit Sie schnell Ihr Ziel erreichen können. Nutzen Sie auch unsere Erinnerungszentrale und lassen Sie sich motivieren. Der AEVO Trainer eignet sich als Nachschlagewerk für unterwegs und für eine gute Vorbereitung auf die Prüfung. Einfaches lernen ist der Schlüssel zum Erfolg!

Sollten Sie Fragen, Wünsche oder Anregungen haben, dann melden Sie sich einfach bei uns! Vielen Dank.

Wer brauch die AEVO?
In Deutschland muss jedes Unternehmen, welches nach dem dualen System ausbilden möchte, mindestens ein Ausbilder nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) verfügbar sein. Der Ausbilder nach AEVO ist sowohl Ansprechpartner für die Auszubildenden als auch für die betriebsinterne Ausbildung verantwortlich. Die Großteil der Ausbilder in Deutschland hat eine Fachqualifikation nach AdA (Ausbildung der Ausbilder). Eine Ausnahme bilden die Ausbildungsberufe wie z.B.: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte usw. Diese Berufe müssen keine Ausbildungseignung nach AEVO nachweisen, um ausbilden zu dürfen. Die fachliche Eignung erlangen sie aufgrund ihrer Zulassung bzw. Bestellung zum jeweiligen Freien Beruf.

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