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Rundfunkbeitrag (GEZ) nach einem Todesfall abmelden

Um den Rundfunkbeitrag nach einem Todesfall abzumelden, teilen Sie dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (50656 Köln) die Beitragsnummer und das Sterbedatum mit und legen eine Kopie der Sterbeurkunde bei. Lebte die verstorbene Person allein, wird das Beitragskonto beendet; bei einem gemeinsamen Haushalt wird der Beitrag auf eine andere Person umgemeldet statt abgemeldet.

In 4 Schritten abmelden

  1. Beitragsnummer heraussuchen – steht auf jedem Beitragsservice-Schreiben oder auf dem Kontoauszug (Lastschrift „Rundfunk ARD ZDF DRadio“).
  2. Abmeldung ausfüllen – online über das Formular „Abmelden“ auf rundfunkbeitrag.de oder per formlosem Brief.
  3. Sterbeurkunde-Kopie beifügen und das Sterbedatum angeben.
  4. Bei gemeinsamem Haushalt: statt Abmeldung eine Ummeldung auf eine andere Person.

Adresse des Beitragsservice

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
Online: rundfunkbeitrag.de → „Abmelden“

Muster: Kündigungsschreiben Rundfunkbeitrag bei Todesfall

An den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln Beitragsnummer: [Nummer eintragen] Betreff: Abmeldung wegen Todesfall Sehr geehrte Damen und Herren, [Vor- und Nachname des Verstorbenen], zuletzt wohnhaft [Anschrift], ist am [Sterbedatum] verstorben und war unter der oben genannten Beitragsnummer angemeldet. Ich bitte um Abmeldung des Beitragskontos zum Sterbedatum. Eine Kopie der Sterbeurkunde liegt als Nachweis bei. Bitte bestätigen Sie mir die Abmeldung schriftlich. Mit freundlichen Grüßen [Ihr Name] [Ihre Anschrift]

Tipp: Bei einem gemeinsamen Haushalt statt „Abmeldung" eine „Ummeldung auf [Name]" formulieren.

Häufige Fragen

Per Post oder online?

Beides möglich – online über rundfunkbeitrag.de oder per Brief nach Köln, jeweils mit Sterbeurkunde-Kopie.

Reicht die Sterbeurkunde?

Ja, eine Kopie genügt; das Original wird nicht benötigt.

Weitere Verträge automatisch finden

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Hinweis: Diese Seite ist keine Rechtsberatung.