Rundfunkbeitrag (GEZ) nach einem Todesfall abmelden
Um den Rundfunkbeitrag nach einem Todesfall abzumelden, teilen Sie dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (50656 Köln) die Beitragsnummer und das Sterbedatum mit und legen eine Kopie der Sterbeurkunde bei. Lebte die verstorbene Person allein, wird das Beitragskonto beendet; bei einem gemeinsamen Haushalt wird der Beitrag auf eine andere Person umgemeldet statt abgemeldet.
In 4 Schritten abmelden
Beitragsnummer heraussuchen – steht auf jedem Beitragsservice-Schreiben oder auf dem Kontoauszug (Lastschrift „Rundfunk ARD ZDF DRadio“).
Abmeldung ausfüllen – online über das Formular „Abmelden“ auf rundfunkbeitrag.de oder per formlosem Brief.
Sterbeurkunde-Kopie beifügen und das Sterbedatum angeben.
Bei gemeinsamem Haushalt: statt Abmeldung eine Ummeldung auf eine andere Person.
Muster: Kündigungsschreiben Rundfunkbeitrag bei Todesfall
An den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln
Beitragsnummer: [Nummer eintragen]
Betreff: Abmeldung wegen Todesfall
Sehr geehrte Damen und Herren,
[Vor- und Nachname des Verstorbenen], zuletzt wohnhaft [Anschrift], ist am [Sterbedatum] verstorben und war unter der oben genannten Beitragsnummer angemeldet.
Ich bitte um Abmeldung des Beitragskontos zum Sterbedatum. Eine Kopie der Sterbeurkunde liegt als Nachweis bei. Bitte bestätigen Sie mir die Abmeldung schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]
[Ihre Anschrift]
Tipp: Bei einem gemeinsamen Haushalt statt „Abmeldung" eine „Ummeldung auf [Name]" formulieren.
Häufige Fragen
Per Post oder online?
Beides möglich – online über rundfunkbeitrag.de oder per Brief nach Köln, jeweils mit Sterbeurkunde-Kopie.
Reicht die Sterbeurkunde?
Ja, eine Kopie genügt; das Original wird nicht benötigt.
Weitere Verträge automatisch finden
Todesfall – Der Ratgeber (iOS) erkennt neben dem Rundfunkbeitrag auch andere laufende Verträge aus den Kontoauszügen – lokal auf dem Gerät – und bereitet die Schreiben vor.