Nach einem Todesfall enden Verträge nicht automatisch. Erben oder Bevollmächtigte müssen sie aktiv kündigen oder ummelden. Das Vorgehen in Kürze: Sterbeurkunde besorgen, alle laufenden Verträge anhand der Kontoauszüge ermitteln, dann in der richtigen Reihenfolge kündigen – zuerst, was bereits mit der Sterbeurkunde möglich ist (z. B. Streaming, Strom/Gas, Telefon, Versicherungen melden), danach, was Vollmacht oder Erbschein voraussetzt (z. B. Konto-Auflösung). Bei vielen Abos und Dauerschuldverhältnissen greift ein Sonderkündigungsrecht im Todesfall, mit dem zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt werden kann; ansonsten gilt die ordentliche Kündigung. Wichtig: Sie sind selbst Absender der Schreiben und sollten den Versand nachweisbar dokumentieren.
Enden Verträge automatisch? Nein – sie laufen weiter und müssen gekündigt werden.
Wie finde ich alle Verträge? Über die Kontoauszüge (wiederkehrende Lastschriften/Daueraufträge).
Was brauche ich? Meist die Sterbeurkunde; für Konten ggf. Erbschein oder Vollmacht.
Todesfall – Der Ratgeber ist eine iOS-App, die nach einem Todesfall vergessene Verträge aus Kontoauszügen erkennt – lokal auf dem Gerät – und passende Kündigungsschreiben vorbereitet.
Im App Store ansehenHinweis: Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung.