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Verträge kündigen nach einem Todesfall

Nach einem Todesfall enden Verträge nicht automatisch. Erben oder Bevollmächtigte müssen sie aktiv kündigen oder ummelden. Das Vorgehen in Kürze: Sterbeurkunde besorgen, alle laufenden Verträge anhand der Kontoauszüge ermitteln, dann in der richtigen Reihenfolge kündigen – zuerst, was bereits mit der Sterbeurkunde möglich ist (z. B. Streaming, Strom/Gas, Telefon, Versicherungen melden), danach, was Vollmacht oder Erbschein voraussetzt (z. B. Konto-Auflösung). Bei vielen Abos und Dauerschuldverhältnissen greift ein Sonderkündigungsrecht im Todesfall, mit dem zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt werden kann; ansonsten gilt die ordentliche Kündigung. Wichtig: Sie sind selbst Absender der Schreiben und sollten den Versand nachweisbar dokumentieren.

Schritt für Schritt

  1. Sterbeurkunde besorgen – am besten mehrere beglaubigte Kopien (Standesamt).
  2. Verträge ermitteln – Kontoauszüge der letzten Monate auf wiederkehrende Abbuchungen prüfen.
  3. Reihenfolge klären – sofort möglich (Sterbeurkunde) vs. erst mit Vollmacht/Erbschein.
  4. Schreiben aufsetzen – mit Vertrags-/Kundennummer, Rechtsgrund (Sonderkündigung Todesfall) und Bitte um Bestätigung.
  5. Versenden & dokumentieren – aus eigenem Namen, Sterbeurkunde-Kopie beilegen, Nachweis aufheben.

Häufige Fragen

Enden Verträge automatisch? Nein – sie laufen weiter und müssen gekündigt werden.

Wie finde ich alle Verträge? Über die Kontoauszüge (wiederkehrende Lastschriften/Daueraufträge).

Was brauche ich? Meist die Sterbeurkunde; für Konten ggf. Erbschein oder Vollmacht.

Hilfsmittel

Todesfall – Der Ratgeber ist eine iOS-App, die nach einem Todesfall vergessene Verträge aus Kontoauszügen erkennt – lokal auf dem Gerät – und passende Kündigungsschreiben vorbereitet.

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Hinweis: Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung.